ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA GET LIFTED FÜR AUFTRAGSPRODUKTIONEN VON FILMFLÜGEN / BILDDATEN

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma Get Lifted, vertreten durch Manuel Gernaert, Carl-Cohn-Strasse 44, Hamburg, geschäftansässig daselbst (im Folgenden Get Lifted), und dem Auftraggeber (im Folgenden Kunden).

(2) Get Lifted erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Angebotsannahme und damit Vertragsschluss gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart zwischen Get Lifted und dem Kunden.

(3) Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Get Lifted.

§ 2 Vertragsschluss, Durchführung, Korrekturen, Kündigung

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein von Get Lifted für den Kunden erstelltes Angebot durch Zugang einer schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden innerhalb der genannten Annahmefrist angenommen wird. Die Schriftform ist durch Email, Brief, Telefax gewahrt.

(2) Nimmt der Kunde das Angebot nur modifiziert an, stellt dies ein neues Angebot des Kunden dar. Bei Angeboten des Kunden kommt ein Vertrag zustande, wenn dem Kunden die schriftliche Auftragsbestätigung von Get Lifted binnen 10 Tagen zugeht. 

(3) Get Lifted produziert laut angenommen Angebot die Bilder / Bilddaten mittels Videodrohne im sogenannten Film- oder Fotoflug für den Kunden. Filmflüge werden ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Get Lifted holt entsprechende Aufstiegsgenehmigungen ein. Bei den Dreharbeiten / Filmflügen sind folgende Bestimmungen zum Schutze des Luftraumes und der allgemeinen Sicherheit dringend zu beachten:

  •  Filmflüge können nicht stattfinden bei Regen, Windstärke ab 40 km/h, vor oder nach Sonnenauf – oder Untergang; es dürfen keine Personen oder Menschenversammlungen überflogen werden
  •  Filmflüge sind nur als Sichtflug nach VFR-Regeln durchzuführen
  •  Bei wetterbedingtem Abbruch eines Filmfluges werden die nicht erbrachten Leistungen nachgeholt. Dem Kunden entstehen keine Kosten, wenn der Filmflug aufgrund schlechter Wetterbedingungen nicht begonnen und durchgeführt werden kann.
  •  Der Pilot ist ermächtigt, die Filmflüge jederzeit auf Grund von Risikoabwägungen abzubrechen. Den Anweisungen des Piloten ist stets Folge zu leisten.

(4) Für eine Kündigung seitens des Kunden bis zur Fertigstellung der Produktion gilt § 649 BGB. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(5) Nach Fertigstellung der Bilder / Bilddaten übergibt Get Lifted das (Roh-)Material zur Abnahme an den Kunden. Freigaben oder Korrekturen seitens des Kunden sollen nach Bereitstellung des Materials binnen zehn Werktagen erfolgen. Ist dies nicht möglich, bietet der Kunde einen zumutbaren Alternativtermin an. Bekommt Get Lifted keinerlei Rückmeldung vom Kunden binnen zehn Werktagen, gilt die Gesamtleistung als vollständig erbracht. Etwaige spätere Korrekturen sind dann nur in Form ergänzender Aufträge möglich.

§ 3 Nutzungsrechte Dritter

 (1) Sollen bei der Produktion Gegenstände abgebildet oder vorbestehende Werke verwendet werden, an denen Rechte Dritter oder des Kunden, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte bzw. entsprechende Nutzungsrechte bestehen, weist der Kunde Get Lifted darauf von sich aus vor Vertragsabschluss ausdrücklich hin und benennt Get Lifted in Textform den Umfang dieser Rechte sowie Rechtsgrund und Umfang seiner Rechtsmacht, darüber zu verfügen.

(2) Im Umfang der Erklärung nach Abs. 1 sichert der Kunde Get Lifted zu, zur rechtswirksamen Einräumung der folgenden Rechte nach Abs. 3 befugt zu sein. Er garantiert und steht dafür ein, dass entgegenstehende Rechte Dritter, insbesondere von etwaigen Mitwirkenden bei der Herstellung des Films oder Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, nicht bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keine Erklärung nach Abs. 1 abgibt.

(3) Sofern Rechte Dritter oder des Kunden bestehen, räumt dieser – soweit seine Rechtsmacht reicht – Get Lifted mit Vertragsabschluss im Rahmen eines Buy-Outs das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Produktion in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten filmisch zu verwerten. Hierzu zählen das Senderecht, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übermittlungsrecht, die Videogrammrechte, die Theaterrechte (Kino-/Vorführungsrecht), das Tonträgerrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Drucknebenrecht, das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht, das Recht zur Werbung und (Teil-)Auswertung, das Recht zur Auswertung des Films in interaktiven Formen und für noch unbekannte Nutzungsarten, 

§ 4 Gewährleistung, Mängelrügen

Technische Mängelrügen und Beanstandungen des Kunden richten sich nach den Vorschriften des BGB zum Werkvertragsrecht und müssen Get Lifted  unverzüglich und innerhalb von zehn Werktagen nach Entgegennahme der Filmkopie, in Textform angezeigt werden. Get Lifted hat bei begründeten Beanstandungen das Recht und die Pflicht, bis zu zwei Nachbesserungsversuche zur Mängelbeseitigung durchzuführen. Ist der Mangel danach nicht beseitigt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Get Lifted vom Kunden eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben in diesem Fall bei Get Lifted. 

§ 5 Übergabe, Lieferung

(1) Vereinbarte Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine. Können sie aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Get Lifted liegen, nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegenüber Get Lifted keinerlei Ersatzansprüche.

(2) Wünscht der Kunde eine Versendung der Bilddaten beispielsweise auf Festplatte, erfolgt die Versendung ausschließlich auf Kosten und auf Gefahr des Kunden, wobei er das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. der Verschlechterung ab Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person trägt gem. §§ 644 Abs. 2, 447 BGB. Das Original-Filmmaterial verbleibt im Besitz und im Eigentum von Get Lifted. Nutzungsrechte daran können durch den Kunden gesondert erworben werden. 

(3) In der Regel werden die Bilddaten als digitaler Download übergeben.

§ 6 Zahlung

(1) Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50% als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. 

(2) Honorarrechnungen sind mit Übergabe der Bilddaten sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Auslagen wie z.B. Lieferantenrechnungen, Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen. Nach Ausgleich des Honorars erwirbt der Kunde das vereinbarte Nutzungsrecht an den Billdaten. Vor vollständiger Bezahlung der Bilddaten ist es dem Kunden untersagt, selbige zu nutzen, zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.

(3) Ein Ausfallhonorar wird bei Stornierung eines Auftrages bis 7 Tage vor Produktionsbeginn in Höhe von 30 % netto des Honorars; bis 3 Tage vor Produktionsbeginn in Höhe von 50 % netto des Honorars; bis 48 Stunden vor Produktionsbeginn in Höhe von 70 % netto des Honorars; bis 24 Stunden vor Produktionsbeginn in Höhe von 100 % netto des Honorars sofort fällig.

(4) Alle Preise sind als Nettopreise zu verstehen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Das Material (Filme, Bilder, Dateien) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Get Lifted. Vor vollständiger Bezahlung der Bilder, Filme, etc. ist es dem Kunden untersagt, die Bilder, Filme, etc. zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. 

§ 8 Haftungsbeschränkung 

(1) Get Lifted haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie entgangenen Gewinn.

(2) Die Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Get Lifted.

(3) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Haftungsfreistellung

Soweit der Kunde entgegen seiner Erklärung nach § 3 nicht zur Einräumung von Rechten befugt war oder entgegenstehende Rechte Dritter bestanden, stellt er Get Lifted von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Der Kunde übernimmt die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung, soweit sie angemessen sind. 

§ 10 Copyright

Alle Inhalte und Bilddaten dieser Web-Site sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Downloaden, Ausdrucken oder gar Reproduktion, Bearbeitung etc sind im Sinne des Urhebergesetzes nur mit Lizenzvereinbarung mit Get Lifted gestattet – anderenfalls erfolgen sie rechtswidrig und werden straf- wie zivilrechtlich verfolgt.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Die Ansprüche der Vertragsparteien verjähren zwei Jahre, nachdem sie die Entstehung der Ansprüche kannten oder kennen mussten.

(2) Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht den rechtlichen Bestand dieser Vereinbarung.

(4) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, Hamburg. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg.

(5) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

 

 

 

Stand der AGB: 07.05.2013

 

 

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